Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1 - Geltungsbereich
Für alle Verträge im Rahmen unseres Liefer- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sondervereinbarungen vereinbart worden sind - ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen massgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2 - Angebot und Annahme
Unsere Verkaufsangebote sind stets freibleibend. Für angebotene Lagermengen behalten wir uns Zwischenverkauf vor.

Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens massgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

Angaben über Masse, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung auf in unserer Homepage und sonstigen Darstellungen sind nur annähernd, soweit sie in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert bezeichnet werden. Änderungen infolge technischer Weiterentwicklung kann der Besteller nicht ablehnen.

3 - Preise
Unsere Preise gelten in CHF, ausschliesslich Mehrwertsteuer, ab unserem Haus in Basel. In der Regel werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet.

Verpackung, Transportkosten, Versicherung und alle anderen uns ab Haus entstehenden Kosten werden zu Selbstkosten hinzugerechnet.

4 - Lieferung
Die Lieferzeit ist ungefähr. Rechtsverbindlich ist die Lieferzeit nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Für Schadensersatzforderungen wegen Lieferverzöger-ungen haften wir nur im Rahmen von Ziff. 8.1 dieser Geschäftsbedingungen.

Wird unsere Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebs-stilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei unseren Lieferanten - unmöglich oder übermässig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Vom Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Dieser Ereig-nisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbeliefer-ung oder ungenügenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns zu liefernden Ware getroffen und unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Wir verpflichten uns, in diesem Fall unsere Ansprüche gegen unseren Vorlieferanten auf Verlangen an den Besteller abzutreten. Befindet sich der Besteller im Zahlungs-verzug, sind wir für die Dauer des Verzuges von unserer Lieferpflicht frei. Die Abnah-meverpflichtung des Bestellers bleibt bestehen. Wir sind berechtigt, auch Teilliefer-ungen zu erbringen, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. Jede Teillieferung unterliegt für sich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erlaubt weder Abzüge noch Zahlungsaufschub. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Besteller innerhalb angemessener Frist abzurufen.

5 - Versand und Lagerrisiko
Jede Sendung reist ab unserem Hause voll auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt und anderen unvermeidbaren Ereignissen oder Eingriffen. Wenn nicht anders vereinbart, wählen wir die geeignete Versandart und versichern die Sendung zum Rechnungswert von Haus zu Haus. Zwischenlagerungen sind nur bis 30 Tage versichert. Etwaige Beschädigungen oder Fehlmengen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich nachzuweisen.

Muster und Kommissionswarensendungen reisen und lagern auf Gefahr des Bestellers. Wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gilt ohne weitere Nachricht als vereinbart, dass der Besteller die Sendung fest gekauft hat, sofern sie nicht spätestens 3 Monate nach Rechnungsdatum zurückgegeben wurde. Sie wird dann ohne weitere Frist zur Zahlung fällig. Etwaige Wertminderungen sowie alle Kosten des Rückversandes gehen zu Lasten des Bestellers.

6 - Rücksendungen
Der Besteller darf die Annahme und Zahlung von auftragsgemäss gelieferter Ware nicht verweigern. Wir nehmen Retouren nur an, wenn dies von uns im Einzelfall bestätigt wurde. Das Lieferdatum der zurückgegebenen Artikel ist nachzuweisen. Je nach deren Alter und Zustand können wir Preisabschläge vornehmen.

Wenn die Ursache der Rückgabe nicht in unserem Verschulden liegt, sind wir berechtigt, neben den Kosten für die Entfernung von gewünschten Markierungen bis zu 20% des ursprünglichen Warenwertes Bearbeitungsgebühren zu verrechnen.

Für Retouren haften wir frühestens nach unversehrtem Empfang in unserem Hause. Die Transportkosten hat der Rücksender zu tragen. Geöffnete Implantat-Verpak-kungen können aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zurückgenommen werden.

7 - Sonderfertigungen
Der Besteller verpflichtet sich schon mit seiner Bestellung unbedingt zur Abnahme und Zahlung der Sonderfertigungen, wobei er geringe Toleranzen zwischen bestell-ten und gelieferten Stückzahlen nicht abweisen darf. Rügen gelten nur, wenn uns offensichtliche und wesentlich vom Auftrag abweichende Fehlfertigung nachge-wiesen wird. Für Unklarheiten in der Bestellung haftet der Besteller.

Einreden wegen zu später Lieferung werden nur im Falle unserer unbedingten Fristzusage und nach Inanspruchnahme einer angemessenen Nachfrist anerkannt.

Die Preise für Sonderfertigungen errechnen sich aus den sich im Einzelfall ergebenden Selbstkosten, die mit der Bestellung anerkannt werden. Sie liegen im Regelfall beträchtlich über denen vergleichbarer Standardartikel. Auf Verlangen des Bestellers vorkalkulierte Preise können nach endgültiger Fertigung über- oder unterschritten werden. Solche Angebote sind nur ungefähr. Zur Sicherstellung können wir 50% des voraussichtlichen Rechnungswertes als Vorauszahlung verlangen.
Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob fremde Schutzrechte verletzt werden, aber auch nicht, ob die vorgeschriebene Ausführung zu haftungsrechtlichen Schäden führen kann. Die Verantwortung und die Haftpflicht hierfür liegen allein beim Besteller, und wir lehnen insofern eine Produkthaftpflicht ab.

8 - Mängelansprüche
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Besteller nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, schriftlich geltend gemacht werden.

Der Besteller muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. B. Menge, Qualität und Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken.

Wir verpflichten uns, die mit Mängeln behafteten und an uns zurückgegebenen Produkte unentgeltlich nachzubessern oder auszutauschen. Nur wenn wir dazu in angemessener Frist nicht in der Lage sind, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung ) zu verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt generell ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Lieferung von Fremderzeugnissen gelten hinsichtlich der Mängelansprüche die Bedingungen des Herstellers, die auf Verlangen zur Einsicht überlassen werden. Wir haften keinesfalls für Mängel oder Schäden, die ab unserem Hause durch Transport und nachfolgende Lagerung, unsachgemässe Behandlung, falsche Anwendung oder andere die Garantie verändernde Eingriffe in den gelieferten Gegenstand oder durch Abnutzung entstehen können.

8.1 - Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere:

    in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit,
    bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
    bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
    nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9 - Zahlung
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Ist anderes einzeln vereinbart, hat die Zahlung am vereinbarten Fälligkeitstag spesen- und abzugsfrei zu erfolgen.

Von uns unbekannten Bestellern und für Sonderanfertigungen können wir Voraus-zahlung oder Stellung einer Sicherheit verlangen. Wechsel werden nur nach unserer vorherigen Zustimmung und nur vor der Fälligkeit der Rechnung angenommen. Alle uns durch Wechsel entstehenden Auslagen einschliesslich der Zinsen sind vom Bezogenen sofort zu ersetzen.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf unsere Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Schuldner in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermässig bestimmten Zeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.

Ist der Schuldner in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die dessen Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, dann können wir, nach unserer Wahl, entweder Sofortzahlung aller bestehenden Forderungen einschliesslich der umlaufenden Wechsel oder Sicherheiten verlangen oder/und vom Kaufvertrag zurücktreten. Zu weiteren Lieferungen sind wir nur verpflichtet, wenn deren Zahlung abgesichert ist.

Der Schuldner darf fällige Zahlungen weder zurückhalten noch mit nicht fälligen oder nicht anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zahlungen in anderer Währung als CHF, müssen dem berechneten CHF-Wert zum Ankaufskurs in Basel am Tage des Zahlungseingangs entsprechen. Kurseinbussen hat der Besteller nachzuzahlen, Kursgewinne werden vergütet.

10 – Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Besteller ist berechtigt, die Gegenstände zu branchenüblichen Bedingungen zu verkaufen. Der Besteller tritt mit dem Verkauf seine Forderungen und Rechte gegen seine Abnehmer an uns ab, solange er unsere Forderungen noch nicht beglichen hat.

Der Besteller ist zum Einzug dieser seiner Forderungen berechtigt, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder ihm dies nicht aus begründetem Anlass untersagt wird. Liegt ein begründeter Anlass vor, dann können wir vom Besteller verlangen, dass er seinem Abnehmer die Abtretung bekannt gibt und uns alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt. Wir verpflichten uns, die uns zu-stehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren Wert unsere Gesamt-forderung um mehr als 10% übersteigt.

Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Eingriff von dritter Seite in unser Eigentum unverzüglich anzuzeigen. Er darf es, solange wir fällige Forderungen gegen ihn haben, weder verpfänden noch übereignen, noch in anderer unerlaubter Weise darüber verfügen. Er hat alles zu tun und zu veranlassen, was unser Eigentum schützt und erhält.

11- Verkaufsunterlagen
Alle unsere Verkaufsunterlagen, wie Kataloge, Prospekte, Preislisten, Entwürfe oder Muster bleiben unser Eigentum, auch wenn eine Leih- oder Schutzgebühr bezahlt wurde.
Ohne unsere Genehmigung dürfen diese unbefugten Personen oder Konkurrenzfirmen, auch nicht auszugsweise, zugänglich gemacht werden.

Der Inhaber ist verpflichtet, uns diese auf Verlangen zurückzugeben. Die Verwendung dieser Unterlagen mit der Folge einer Schädigung unserer Interessen berechtigt uns, Schadenersatz zu fordern.

Eine Verantwortung für etwaige Folgen, die sich aus Druckfehlern oder anderen Irrtümern ergeben sollten, übernehmen wir nur, wenn uns Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

12- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Basel-Stadt. Für die Rechtsbeziehungen mit uns gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz.